Wichtige Informationen
Umfassende Kurbetreuung (KLP)
Wichtige Informationen über die GAP:
- Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung, die Unterkunft und die ganztägige Verpflegung.
- Das KLP wird vom Kunden während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen.
- Die Dauer der Behandlung ist je nach Art der Indikation auf 21 oder 28 Tage festgelegt.
- Die Gültigkeitsdauer eines genehmigten Antrags auf KLP beträgt 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum.
- Wenn der begutachtende Arzt einen Begleiter für den Aufenthalt eines erwachsenen Klienten genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Begleiters.
- In einigen Fällen kann die KLP verlängert werden. Der "Antrag" wird von dem begutachtenden Arzt der jeweiligen Krankenkasse genehmigt.
- Nach Erhalt des von der Krankenkasse genehmigten Kurantrags lädt der Kurort den Kunden spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Aufenthalts ein. Es besteht die Möglichkeit, einen konkreten Termin für die Nutzung des KLP gegen eine Verwaltungsgebühr von 2.000 CZK/Person/Einzelzimmer und 1.000 CZK/Person/Doppelzimmer zu vereinbaren.
- Die Krankenkasse übernimmt die Unterbringung in Doppelzimmern der Standardkategorie. Zusätzliche Unterbringung und Unterbringung in einem Einzelzimmer gegen Aufpreis gemäß der unten stehenden Preisliste.
- Die Krankenversicherung deckt die Grundverpflegung mit Vollpension (kontinentales Frühstück, Mittag- und Abendessen mit mehreren Mahlzeiten zur Auswahl). Wahlverpflegung (Frühstücksbuffet, Mittag- und Abendessen mit Menüwahl, Obst- und Gemüsesalate, Obst, Mineralwasser, Kaffee) gegen Aufpreis.