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Für die Versicherten

Umfassende Kurbetreuung (KLP)

Die Komplexe Kurbehandlung (KLP) umfasst Behandlung, Unterkunft und Vollpension und wird während einer Arbeitsunfähigkeit von 21 oder 28 Tagen in Anspruch genommen. Zögern Sie nicht, mehr über die von der Krankenkasse gedeckten umfassenden Kurleistungen, die Aufenthaltsbedingungen und die Buchungsmöglichkeiten in unserem Kurhotel ROYAL zu erfahren.

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Für die Versicherten

Beitragspflichtige Kurbetreuung (PLP)

Bei der beitragspflichtigen Kurbehandlung (PLP) übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für die medizinischen Verfahren, während der Kurgast für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommt. Der genehmigte Behandlungsvorschlag hat eine begrenzte Gültigkeit. Zögern Sie also nicht, mehr über die Aufenthaltsbedingungen und Buchungsmöglichkeiten in unserem Kurhotel ROYAL zu erfahren.

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Gesundheitliche Probleme

Bei welchen gesundheitlichen Problemen wir Ihnen helfen können

Gesundheitliche Probleme Marianske Lazne
Andere therapeutische Aufenthalte
Andere therapeutische Aufenthalte Marianske Lazne
FAQ

FAQ - Alles, was Sie über Ihren Aufenthalt wissen müssen

Wann wird eine Kur von der Krankenkasse übernommen?
Dies ist in der gültigen Indikationsliste für Kurbehandlungen festgelegt, die Sie z. B. auf der Website des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik finden. Hier finden Sie Informationen über die Bedingungen der Behandlung und darüber, welcher Spezialist die Behandlung vorschlägt.
Wie lange ist der Vorschlag für die Kurbetreuung gültig?
Der Kurantrag für eine Vollkur gilt für 3 Monate ab dem Datum der Bestätigung durch den begutachtenden Arzt und für eine Beitragskur für 6 Monate ab dem Datum der Bestätigung durch den begutachtenden Arzt. Sie müssen innerhalb dieses Zeitraums von drei bzw. sechs Monaten in den Kurort einreisen.
Muß ich für die Kurbehandlung extra bezahlen?
Bei einer umfassenden Kurbehandlung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Kurbehandlung, die Verpflegung und die Unterkunft in vollem Umfang. Bei der Beitragskur zahlt die Krankenkasse nur den medizinischen Teil des Aufenthalts.
Wie lange ist die Aufenthaltsdauer im Heilbad?
Die umfassende Kurbehandlung, die vollständig von der Krankenkasse übernommen wird, hat eine Grunddauer von 28 oder 21 Tagen, je nach Indikation/Diagnose. Bei beitragspflichtigen Kuren, bei denen die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungen übernimmt und der Kunde für Unterkunft und Verpflegung aufkommt, beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel 21 Tage.
Ist Ihr Heilbad für die Behandlung meines Leidens geeignet?
Dies geht aus der gültigen Indikationsliste für die Kurbehandlung hervor, die Sie z. B. auf der Website des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik finden. Hier finden Sie eine Liste der Orte, an denen Sie wegen Ihrer Diagnose behandelt werden können. Welche Krankheiten in den einzelnen Reisezielen im Mittelpunkt stehen, können Sie auch auf der Seite des Reiseziels im Abschnitt Kurbehandlung - Gesundheitsprobleme erfahren.
Welche Behandlungen werde ich erhalten?
Der konkrete Behandlungsplan wird vom Kurarzt bei der Erstuntersuchung auf der Grundlage Ihrer Diagnose und Ihres aktuellen Gesundheitszustands festgelegt.
Wann kann ich nach einer Hüft- oder Kniegelenksprothese zur Kur fahren?
Es ist ratsam, den Kuraufenthalt anzutreten, sobald Ihr Zustand es erlaubt, Sie mit medizinischer Rehabilitation zu belasten. Spätestens jedoch 3 Monate nach der Operation und bei postoperativen Komplikationen innerhalb von 6 Monaten nach der Operation.
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